Die Fachstelle Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung hat ihren
Beratungsatlas neu angelegt. Wie die Fachstelle mitteilte, wandelt sich die
Beratungslandschaft rund um die Ergänzende Unabhängige
Teilhabeberatung (EUTB) ab dem Jahr 2023. Die Finanzierungsform wurde von einer
zuwendungsrechtlichen Förderung zu einem Zuschuss per Rechtsverordnung
umgestellt. Ziel der Verordnung ist eine nachhaltige Etablierung der EUTB-Angebote
sowie eine lückenlose Beratung der Ratsuchenden ab dem 1. Januar 2023. Der
Beratungsatlas informiert auf www.teilhabeberatung.de über die bundesweit über 600
Angebote der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). In
der Suchmaske lassen sich die Ergebnisse nach Bundesland, Adresse und frei
wählbaren Begriffen zum Beratungsschwerpunkt filtern. Die EUTB hat zum Ziel,
die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten
Menschen zu stärken. Sie berät ergänzend zu den bereits
existierenden Beratungsangeboten der Leistungsträger und Leistungserbringer.
Ein besonderes Merkmal der EUTB ist die Beratung von Betroffenen für
Betroffene (Peer Counseling). Die Fachstelle unterstützt die regionalen
Beratungsangebote der EUTB fachlich und organisatorisch.